Auf zu neuer Aussicht, auf zu neuen Wegen
Elternberatung ist ein wesentliches psychosoziales Angebot, das Eltern dabei unterstützen kann, die Herausforderungen der Erziehung im Alltag zu meistern. In vielen Fällen stehen Eltern vor Fragen und Problemen, die sie mit Unterstützung leichter lösen können. Hier bietet die Elternberatung wertvolle Hilfsstrategien an, um die Erziehung effektiver und harmonischer zu gestalten.
Ein spezieller Bereich innerhalb der Elternberatung ist die Erziehungsberatung. Diese konzentriert sich auf die individuellen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen und bietet Eltern die Möglichkeit, ihre Erziehungskompetenzen zu erweitern. Durch gezielte Gespräche können Eltern lernen, wie sie besser auf die Bedürfnisse ihrer Kinder eingehen können aber auch, wie Grenzen gesetzt und Werte vermittelt werden können.
Ein weiterer Aspekt der Elternberatung ist die Trennungsberatung. In Situationen, in denen Eltern sich trennen oder scheiden lassen, ist es wichtig, dass sie die emotionalen und praktischen Herausforderungen gemeinsam bewältigen. Die Trennungsberatung hilft dabei, Konflikte zu lösen und das Wohl der Kinder mit im Fokus zu behalten.
Patchwork-Familien sind ein häufiges Thema in der Elternberatung. Diese Familienkonstellationen bringen oft besondere Herausforderungen mit sich, da verschiedene Erziehungsstile und familiäre Hintergründe aufeinandertreffen. Beratungsangebote unterstützen Patchwork-Familien dabei, ein harmonisches Zusammenleben zu fördern und Konflikte konstruktiv zu bewältigen.
Alternative Familiensituationen, wie beispielsweise gleichgeschlechtliche Paare oder Alleinerziehende, finden ebenfalls Unterstützung in der Elternberatung. Diese Beratungen bieten Raum, um spezifische Herausforderungen zu besprechen und individuelle Lösungen zu entwickeln, die auf die besonderen Bedürfnisse dieser Familienformen abgestimmt sind.
Seit 1. Februar 2013 sind Paare, die vor einer einvernehmlichen Scheidung stehen, verpflichtet, dem Gericht zu bescheinigen, dass sie sich über die spezifischen, aus ihrer Scheidung resultierenden, Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder bei einer speziell dafür geeigneten Person oder Einrichtung beraten haben lassen.
Ohne eine derartige Beratung ist es seit 2013 nicht mehr möglich, sich einvernehmlich scheiden zu lassen. Die Beratung haben die Eltern gegenüber dem Gericht - etwa durch Vorlage einer Bestätigung - nachzuweisen.
Um den Gerichten die Beurteilung zu erleichtern, ob eine Person oder Einrichtung geeignet ist, die in § 95 Abs. 1a AußStrG vorgesehene Elternberatung durchzuführen, wird ein zweistufiges Prüfungsverfahren über das (ehemalige) Bundesministerium für Familien und Jugend durchgeführt.
Ich freue mich, wenn ich Sie als qualifizierte und eingetragene Beraterin für Elternberatung nach § 95 Abs. 1a AußStrG mit meiner jahrzehntelangen Erfahrung auf diesem Gebiet unterstützen darf.
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